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Wozu muss man die Berufe unterteilen? Natürlich überlappen sich Bereiche der einzelnen Sparten. Dennoch ist eine Unterteilung und Definition sinnvoll, um Hundebesitzern und Behörden gegenüber die damit verbundenen Aufgabenbereiche klar aufzeigen zu können. Die vollständigen Definitionen zu den Berufen durch den ÖBdH finden Sie in der Geschäftsordnung. Hier sei nur kurz zusammengefasst:
Hundetrainer: mittellange Ausbildung, qualifiziert zu Einzeltrainings im Bereich Erziehungsberatung und zu Einzel- und Gruppentrainings im Bereich Hundetraining
Verhaltensberater: längste Ausbildung, qualifiziert zu Einzeltrainings im Bereich Erziehungsberatung, zu Einzel- und Gruppentrainings im Bereich Hundetraining und zu Einzelberatung im Bereich Verhaltensberatung („Problemverhalten“).
Dies sind Ausbildungen durch öffentliche, private oder konfessionelle allgemein- und berufsbildende Schulen sowie weiterführende Bildungsinstitute mit Vollzeitunterricht (staatlich anerkannte Bildungsträger). Dazu gehören z.B.:
Volksschulen, Hauptschulen, Mittelschulen, Real- und Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen, Berufsschulen, Fach- und Berufsakademien, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungsinstitute, Volkshochschulen,
Kliniken oder Krankenhäuser (im Eigentum einer Bildungseinrichtung),
Forschungslabore,(als Anstalten des öffentlichen Rechts),
Körperschaften und Verbände deren Mitglieder ausschließlich zugelassene oder anerkannte Schulen sind. Inhalt und Dauer dieser Ausbildungen sind gesetzlich definiert und geregelt.
Ein Beruf ist staatlich anerkannt, wenn für ihn eine Ausbildungsordnung erlassen wurde.
Es gibt aber auch Berufe die erlernt werden können, die zwar keine staatliche Anerkennung besitzen aber dennoch ausgeübt werden dürfen und für die ein Gewerbenachweis gelöst werden kann (selbständige Tätigkeit).
Ein Beruf ist dann staatlich nicht anerkannt, wenn es dafür keine einheitliche Berufsbezeichnung gibt, wenn die Inhalte, Dauer und der zeitliche Ablauf der Lehre sowie auch die Inhalte und Anforderungen der Abschlussprüfung nicht einheitlich definiert sind.
Nicht-anerkannte Berufsausbildungen sind in verschiedenen Branchen üblich und werden innerhalb dieser Branchen auch als vollwertige Ausbildungen akzeptiert.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist auf die Notwendigkeit von guten Ausbildungen in dieser Berufssparte eingegangen. Mit 1. April 2012 ist eine neue Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden in Kraft getreten. Diese Verordnung sieht auch den freiwilligen Erwerbs eines „Gütesiegels“ vor. Seit Frühjahr 2013 werden Prüfungen, die zur Zertifizierung als „tierschutzqualifizierte/r HundetrainerIn“ führen, durch das Bundesministerium angeboten.
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