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Seit kurzem gilt österreichweit der gleiche Gewerbewortlaut “Tierbetreuer”.
Unter Tierbetreuer fallen Tiertrainer, Tiermasseure, Tiersitter, Tierfriseure, Tierpensionen, Tiergesundheitstrainer (Stand Mai 2014).
Dieser Wortlaut gilt für alle neuen Gewerbeanmeldungen.Alle bisherigen Gewerbescheine aus diesem Bereich mit einem anderen Wortlaut behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Gewerbewortlaut: „Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten.”
Achtung: Gewerbetreibende, die im Rahmen der von Ihnen ausgebübten gewerblichen Tätigkeit Tier halten müssen sich auch an die 2. Tierhaltungsverordnung halten. Darunter fallen Tierpensionen, “Hundekindergärten” aber auch Tiersitter und Pflegestellen, die die Hunde zu sich nach Hause nehmen bzw. zu Hause haben.