Geförderte Mitgliedschaft

Anforderung an Ausbildung/en:

Es muss sich um fundierte Ausbildungen im Bereich Hundetraining bzw. Hundeverhaltensberatung handeln, die den Inhalten des tierschutzqualifizierten Hundetrainers (56. Verordnung §7) entsprechen. Ausbildungen wurden vor maximal 1 Jahr abgeschlossen bzw. muss ein Lehrgang vor mindestens 6 Monaten begonnen worden sein und ein Abschluss muss in entsprechendem Zeitraum erfolgen. Hundetrainer/in: Mindestumfang 30 ECTS Trainer/in und Verhaltensberater/in für Hunde: Mindestumfang 50 ECTS

Zielpersonen/Anerkennungen/Nachweise:

Ein Ansuchen um geförderte Mitgliedschaft können grundsätzliche alle Personen stellen, deren Ausbildungen den o.a. Anforderungen entsprechen. SchülerInnen bzw. AbsolventInnen des Schulungszentrums TVT (der Akademie ATVT) der Lehrgänge Hundetrainer/in und Verhaltensberater/in für Hunde (bzw. Kombilehrgang) müssen keine Ausbildungsnachweise erbringen. Alle Nachweise sind durch die Kooperation des ÖBdH mit dem SzTVT / der ATVT gegeben. Alle anderen Personen müssen Ausbildungen, theoretische und praktische Inhalte, den Umfang der Inhalte sowie Lehrgangs- und Prüfungserfolge schriftlich nachweisen.

Auswahlverfahren:

Geförderte Mitglieder werden von einer Jury des Vorstands(erw. Vorstands des ÖBdH sorgfältig ausgewählt. Bevorzugt werden Personen, deren Leistungen bereits während ihrer Ausbildung herausragend waren und bei denen der Wille zu Fortbildungen deutlich erkennbar ist.

Ziele der Förderung:

Jene, die als „gefordertes Mitglied“ ausgewählt werden, bekommen in den ersten Schritten in die Berufswelt vom Berufsverband eine umfassende Unterstützung um ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Das Ziel sind herausragende TrainerInnen / VerhaltensberaterInnen, die im Berufsleben durch ihre außerordentliche Qualität und nicht nur durch massive Werbung herausstechen. Angehende TrainerInnen bzw. VerhaltensberaterInnen sollen auf ihrem Berufsweg unterstützt und gefördert werden. Die Mentoren begleiten die TrainerInnen / VerhaltensberaterInnen, geben Unterstützung bei der Umsetzung des bisher erworbenen Wissens beim Umgang mit Mensch und Hund, involvieren die Bewerber verstärkt in Trainings bzw. Verhaltensberatungen und stehen bei Fragen zur Verfügung. Ziel ist es, erworbenes Wissen durch die Unterstützung der Mentoren zu vertiefen. Auch wenn eine fundierte Ausbildung den ersten, sehr wichtigen Baustein für eine Karriere darstellt, ist es so, dass erst durch Erfahrung wirklich hohe Qualität gewährleistet werden kann. Dies betrifft vor allem den Umgang mit Hunden, die ernsthafte Verhaltensprobleme zeigen.

Vorteile:

Unterstützung und Betreuung durch die Mentoren bei theoretischen und praktischen Fragen, verstärkte Einbeziehung bei Trainings und Verhaltensberatungen der Mentoren und somit profitieren durch deren große Erfahrung, finanzielle Unterstützung durch den Verband bei Besuch von Fortbildungen, Beratung durch die Mentoren bei den ersten eigenen Verhaltensberaterfällen, hohe Chancen auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit dem ÖBdH und SzTVT (Partnerschule, Ausbildner, Prüfer, Richter). Jene geförderten Mitglieder, die ihre Chancen optimal nutzen, können auf eine Karriere als Prüfer/Richter des ÖBdH, als Partnerschule des SzTVT, als Ausbildner der nächsten Generation ausgezeichneter Trainer/Verhaltensberater hoffen. So kann man sich beruflich in Österreich sehr stark positionieren und etablieren.

Dauer der Förderung / Bedingung:

Eine geförderte Mitgliedschaft wird für maximal 2 Jahre gewährt. Eine geförderte Mitgliedschaft bedingt gesamt eine 5jährige Mitgliedschaft beim ÖBdH. Wird dies nicht eingehalten, können zuerkannte Förderkosten rückgefordert werden.

Anzahl an geförderten Mitgliedern:

Da es sich um ein intensives und für den Verband kostspieliges Angebot handelt, werden maximal 2-3 Personen pro Jahr gleichzeitig gefördert. Die Förderung ist abhängig von der Höhe der gewährten Fortbildung und der zur Verfügung stehenden Mentoren.

Ansuchen um Förderung:

Zusendung des Aufnahmeantrags inkl. unterschriebenem Kodex, Motivationsschreiben und ggf. alle Nachweis zu einer Ausbildung.

Mentoren:

Der Mentor wird bei Aufnahme als gefördertes Mitglied vom ÖBdH zugewiesen.

Fortbildungen während der geförderten Mitgliedschaft:

Geförderte Mitglieder verpflichten sich, mind. 20 Stunden an relevanten Fortbildungen pro Kalenderjahr zu absolvieren. Anerkannt werden Aus-, Fort- und Weiterbildungen mit biologischen, psychologischen, pädagogischen Inhalten im Umgang mit Mensch und Tier. Anerkennungen obliegen dem Vorstand des ÖBdH.

Supervision:

Geförderte Mitglieder verpflichten sich zu einer vierteljährlichen Supervision mit ihrem Mentor. Die Reflexion kann persönlich aber auch über moderne Medien erfolgen

Kosten:

Die Betreuungskosten für den Mentor betragen für das geförderte Mitglied € 40,00 jährlich.

Ansuchen um geförderte Mitgliedschaft

Geförderte Mitgliedschaften: